Jüdisches Schicksal – ungarisches Schicksal

Werkstattgespräch: Dr. Josef Hidasi (Freiburg) im Blauen Haus, Breisach, am 09.01.2006, 19.30

Das Autokennzeichen "H" erinnert auch heute noch an ein Land, das einmal „Hungaria“ hieß. Es war letztlich ein geografischer Begriff und beinhaltete den gesamten Karpatenraum fest angelehnt an die Adriaküste. Die heutige Slowakei, die Karpato-Ukraine, die serbische Vojvodina, Siebenbürgen und das österr. Burgenland, sowie weite Teile Kroatiens bildeten die einstigen „Länder der Stephanskrone“. – Die Chronik des übrigen Magyarenlandes (Magyar-ország) bezieht sich nur auf die Zeit vor und während des Zweiten Weltkriegs.

Das alte „Hungaria“ vereinte viele Völker, die zu verschiedenen Zeitpunkten, aus verschiedenen Kulturen einwanderten (so auch die Juden), und durch lange Jahrhunderte eine Einheit formten, sie verband eine gemeinsame Lebensart und eine gemeinsame Geschichte. Die dominierende Volksgruppe seit der Völkerwanderung war die Magyarische 1), besser gesagt seine Aristokratie, gemischt mit einzelnen fremden magyarisierten Adelsgeschlechtern, die das Recht zum Herrschen erhielten. Aber alles gehörte dem jeweiligen König. Wenn man dieses Königreich näher betrachtet, stammt seine Verfassung aus England, (aus dem 13. Jh.), seine Gebiete wurden in Kantonen 2) (Grafschaften) aufgeteilt, seine Amtsverwaltung und Gerichtswesen hatte weströmischen Ursprung, seiner Zeit in lateinischer Sprache.

Juden waren in Ungarn seit der Staatsgründung präsent. Man kann sagen die landnehmenden Magyaren haben ihre Juden mitgebracht. Bei den Nomadenvölkern hatten sie eine Art Dienstleistungsfunktion. Schon der erste christliche König, der Heilige Stefan, gewährte bestimmte Freiheiten für Andersgeartete und leistete z.B. in Judenfragen Wiederstand gegenüber dem Papsttum. Unter den ung. Königen bekamen sie auch höhere Funktionen im Finanz- und Steuerwesen, zum Durchführen ihrer Aufgaben stand ihnen auch die Staatsgewalt zur Verfügung. Dies betone ich jetzt deswegen, weil, das Königreich Hungaria auch damals auf seine besondere eigenständige Rolle bedacht war, als es noch zwischen den West- und Oströmischen Reichen balancieren musste. Seitdem hat sich nicht viel geändert, was die Balanceakte betrifft. Und wenn schon diese Selbständigkeit bewahrt werden sollte, musste auch die territoriale Einheit in dieser europäischen Region ebenfalls zusammengehalten werden. Und darum ging es durch die Jahrhunderte.

Bis Ende des 15. Jh. gab es bereits florierende jüdische Gemeinden, z.B. in Buda, Esztergom, Sopron oder Pozsony. Jede landesweite Katastrophe oder Rückschlag hat auch die jüdische Gemeinschaft getroffen, oft auch härter, da ihre Schutzherren oder die durch die Verfassung garantierten Freiheitsrechte verloren gingen. Der erste Zusammenbruch kam nach den langen Türkenkriegen im Jahre 1541 3).Erst nach 150 Jahren, nach dem Sieg über die Türken bei Wien wendete sich das Blatt und es gelang das ursprüngliche Land wieder zusammenzuflicken, jedenfalls mit Hilfe der Habsburger, die, was die Eigenständigkeit des Landes betraf ebenfalls auf Distanz gehalten mussten. Erst ab 1711 4) stabilisierte sich die Lage zu einer kontinuierlichen Entwicklung, bis zur Katastrophe des Ersten Weltkriegs.

Nach der Befreiung von der Türkenherrschaft begann erneut die jüdische Einwanderung, zuerst aus dem Westen, später aus dem Osten, ihre Zahl wuchs bis zum Ersten Weltkrieg auf über 900.000 registrierte Gemeindemitglieder. Schon in dem 1848/49-er Freiheitskrieg, als der jüdische Volksanteil mit über 10.000 Soldaten an der ung. Seite (Kossuth) teilnahm, stand neben den christlichen Feldpredigern auch der Rabbiner. Diese Verbundenheit wurde am Landeskongress 1818 von den liberalen Juden untermauert, blieb auch nach der Niederlage erhalten. Nach dem Ausgleich mit den Habsburgern kam die k. und k. Doppelmonarchie. Das Kürzel davor bedeutete, dass das wiedervereinte Hungaria nur dem verfassungsmäßig gewählten König und nicht dem Kaiser von Österreich untersteht. Wenn auch dieser nur ein Habsburger sein konnte, regierte er das Land auf der Grundlage der ungarischen Verfassung. Diese war für die Juden ein wichtiges Element ihrer Existenz.

 

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